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   BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20   

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https://dejure.org/2021,6873
BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,6873)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - XII ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,6873)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20 (https://dejure.org/2021,6873)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    §§ 112 Nr. 1, ... 113 Abs. 1 FamFG, 238 Abs. 2, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, §§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, 233 Satz 1 ZPO, 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 234 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist wegen Erkrankung eines Verfahrensbevollmächtigten; Zurechnung des Verschuldens eines Rechtsanwalts

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen einer unverschuldeten Fristversäumung bei krankheitsbedingtem Ausfall des Rechtsanwalts am letzten Tag der Frist

  • Betriebs-Berater

    Fristversäumung wegen krankheitsbedingten Ausfalls des Anwalts

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    Krank am letzten Tag der Frist: Anforderungen an Anwaltsvortrag

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist wegen Erkrankung eines Verfahrensbevollmächtigten; Zurechnung des Verschuldens eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kurzfristige Erkrankung ist kein Wiedereinsetzungsgrund!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Wiedereinsetzung nach Fristversäumung wegen krankheitsbedingten Ausfalls des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung bei Erkrankung des Rechtsanwalts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwältin erkrankt kurz vor Fristablauf - Wiedereinsetzung verwehrt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 635
  • MDR 2021, 575
  • MDR 2021, 576
  • MDR 2021, 731
  • FamRZ 2021, 965
  • DB 2021, 786
  • AnwBl 2021, 364
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2017 - XII ZB 213/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen einer unverschuldeten

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20
    An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Verlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17, NJW-RR 2018, 383).

    Auch dies ist glaubhaft zu machen (Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17 - NJW-RR 2018, 383 Rn. 6 und vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20
    Auch dies ist glaubhaft zu machen (Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17 - NJW-RR 2018, 383 Rn. 6 und vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 31.07.2019 - XII ZB 36/19

    Welche Vorkehrungen muss ein Einzelanwalt gegen unvorhergesehene Ausfälle

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20
    Denn die Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners ist ausweislich ihres Briefkopfes nicht als Einzelanwältin, sondern mit einer weiteren - grundsätzlich als Vertreterin in Betracht kommenden - Kollegin in der Kanzlei tätig (zum Einzelanwalt vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019 - XII ZB 36/19 - FamRZ 2019, 1800 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 28.01.2016 - III ZB 110/15

    Anspruch auf Wildschadesersatz zwischen Mitpächtern eines Jagdbezirks

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20
    Erfolgt kein konkreter Vortrag dazu, dass keine die Fristversäumung verhindernden Maßnahmen mehr möglich und zumutbar waren, und wird kein Grund für das Unterbleiben naheliegender Maßnahmen aufgezeigt, erlaubt dies vielmehr den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (vgl. BGH Beschluss vom 28. Januar 2016 - III ZB 110/15 - juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 24.07.2019 - XII ZB 562/18

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung der

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20
    Denn die Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners ist ausweislich ihres Briefkopfes nicht als Einzelanwältin, sondern mit einer weiteren - grundsätzlich als Vertreterin in Betracht kommenden - Kollegin in der Kanzlei tätig (zum Einzelanwalt vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019 - XII ZB 36/19 - FamRZ 2019, 1800 Rn. 11 mwN).
  • KG, 25.02.2022 - 6 U 218/21

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist wegen

    Auch dies ist glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20 -, Rn. 9, juris unter Verweis auf die Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - XII ZB 213/17 - NJW-RR 2018, 383 Rn. 6 und vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14 - FamRZ 2015, 135 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei

    Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts (hier einer Einzelanwältin) am letzten Tag einer Rechtsmittelbegründungsfrist rechtfertigt eine Wiedereinsetzung danach jedenfalls dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch - gegebenenfalls nach vorheriger Einholung einer Zustimmung des gegnerischen Prozessbevollmächtigten - ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte (Senatsbeschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, aaO; vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, NJW-RR 2021, 635 Rn. 9; vom 8. August 2019 - VII ZB 35/17, NJW 2020, 157 Rn. 13; vom 19. Februar 2019 - VI ZB 43/18, NJW-RR 2019, 691 Rn. 10 f.; jeweils mwN).
  • BFH, 21.07.2021 - X B 126/20

    Keine Wiedereinsetzung bei krankheitsbedingter Überlastung ohne Bemühen um einen

    Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung des R, keinen fachkundigen Vertreter außerhalb seiner Kanzlei zu suchen, sondern in dieser Sache einen --nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO von vornherein aussichtslosen-- zweiten Fristverlängerungsantrag zu stellen und sich im Übrigen anderweitigen, ebenfalls äußerst dringenden Angelegenheiten zu widmen, im Hinblick auf das vorliegende Verfahren nicht geeignet, um den Folgen seiner krankheitsbedingt eingeschränkten Leistungsfähigkeit zu begegnen (ebenso zu einem vergleichbaren Fall BGH-Beschluss vom 10.02.2021 - XII ZB 4/20, Monatsschrift für Deutsches Recht 2021, 575).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 3/22

    Wiedereinsetzung: Vertrauen auf antragsgemäße zweite Verlängerung der

    c) Da die Prozessbevollmächtigten der Beklagten hiernach nicht auf eine weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vertrauen durften, könnte von einem fehlenden Verschulden an der Fristversäumung nur mehr dann ausgegangen werden, wenn der Krankenstand in der Rechtsanwaltskanzlei derart unerwartet aufgetreten wäre, dass keine fristwahrenden Maßnahmen mehr getroffen werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 10; Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, MDR 2021, 575 Rn. 9).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 1/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

    c) Da die Prozessbevollmächtigten der Beklagten hiernach nicht auf eine weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vertrauen durften, könnte von einem fehlenden Verschulden an der Fristversäumung nur mehr ausgegangen werden, wenn der Krankenstand in der Rechtsanwaltskanzlei derart unerwartet aufgetreten wäre, dass keine fristwahrenden Maßnahmen mehr getroffen werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 10; Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, MDR 2021, 575 Rn. 9).
  • BGH, 21.06.2022 - II ZB 2/22

    Fristverlängerung ohne Zustimmung des Klägers; Rechtsmissbräuchliche Versagung

    c) Da die Prozessbevollmächtigten der Beklagten hiernach nicht auf eine weitere Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vertrauen durften, könnte von einem fehlenden Verschulden an der Fristversäumung nur mehr dann ausgegangen werden, wenn der Krankenstand in der Rechtsanwaltskanzlei derart unerwartet aufgetreten wäre, dass keine fristwahrenden Maßnahmen mehr getroffen werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2020 - V ZB 99/19, juris Rn. 10; Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, MDR 2021, 575 Rn. 9).
  • KG, 07.04.2021 - 3 U 2/21

    Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist infolge

    Vielmehr fehlt es an einem der Partei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden seines Rechtsanwalts nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BPatG, 30.12.2022 - 8 W (pat) 27/22
    An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Verlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen (BGH Beschluss vom 10. Februar 2021, XII ZB 4/20 NJW-RR 2021 635-636 m.w.N.).
  • BPatG, 14.12.2022 - 11 W (pat) 14/22
    Auch eine Erkrankung am letzten Tag einer Frist rechtfertigt für sich genommen noch keine Wiedereinsetzung (vgl. BGH NJW-RR 2021, 635 f. = MittdtschPatAnw 2021, 294 [Leitsatz]).
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